Mindestmaße 
Die Mindestbreite für ein Biotop (höherwertig als ein artenarmer Grassaum) beträgt 3 Meter.
Eine Bewertung als Kompensationsmaßnahme ist ohne Mahdgutabtragung nicht gerechtfertigt,
da sich keine Blühpflanzen etablieren können, weil der Stickstoffeintrag zu hoch ist.