Wegraine-Schaumburg

Arbeitsgemeinschaft

Grundsätze der Pflege

Artenreichtum und Strukturvielfalt  durch  gezielte Pflege

Ziel: Es sollen sich selbst erhaltende,  artenreiche Dauerlebensräume entstehen.

Solche reich strukturierten Wegraine mit großer Artenvielfalt erreicht man durch die Umstellung der Pflege:

  • durch gestaffelte Mahd (abschnittsweises Mähen, möglichst kleinflächig und zeitlich versetzt)
  • durch Verzicht der Mahd auf einem Viertel der Fläche über den Winter,
  • durch gezielte Auswahl der Mahdtermine abgestimmt auf die zu fördernden Arten,
  • durch eine insektenschonende Mahd (möglichst Mähen statt Schlegeln, Drosselung der Mähgeschwindigkeit, Entfernen des Mähguts) und
  • durch eine Schnitthöhe von mindestens 10-15 cm über dem Boden.

Je mehr Pflegeaspekte umgesetzt werden, desto schneller werden sich artenreiche Raine entwickeln.

Zeitversetzte Mahd: nur ein Seitenstreifen gemäht

 

Neueinsaat  nur als Ausnahme 

Eine Neueinsaat auf Wegrainflächen sollte nur erfolgen, wenn die Wiederbesiedlung durch angestammte heimische Arten nicht zu erwarten ist, fachliche Beratung kann bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Auf Feldwegen und anderen ruderalisierten oder naturnahen Flächen sollten Einsaaten grundsätzlich nicht ungeprüft vorgenommen werden.
Diese Flächen nehmen oftmals bereits bedeutende Funktionen, insbesondere für den Insektenschutz, wahr.

Wesentliche Aufwertungen sind hier bereits über eine Umstellung des Pflegeregimes möglich und anzustreben. Sofern nach fachlicher Prüfung und Abwägung eine Umstellung  des Pflegeregimes keinen hinreichenden Erfolg verspricht und eine Einsaat vorgenommen werden soll, so ist Regiosaatgut einzusetzen.

 

Problem: gebietsfremdes Saatgut

 

Regio-Saatgut

Lange Zeit wurden für Begrünungsmaßnahmen in der freien Landschaft Saatgutmischungen mit selektierten Kulturformen und gebietsfremden Unterarten heimischer Wildpflanzen verwendet, die oft im Ausland vermehrt wurden. Dies birgt die Gefahr, dass heimische Sippen verdrängt werden. Um die genetische Vielfalt der heimischen Flora zu schützen, soll nach §40 Bundesnaturschutzgesetz in der freien Natur und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb seiner Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Ab dem 1. März 2020 ist eine Genehmigung erforderlich, wenn in der freien Landschaft nicht gebietseigenes Saatgut ausgebracht wird.

Flexibel

Ein ökologisches Pflegekonzept für Wegränder ist nicht statisch. Struktur und Zusammensetzung der Säume ändern sich mit der Pflege. Regelmäßige Anpassungen des Pflegekonzepts sind deshalb sinnvoll.

 

Quelle: http://wegraine.naturschutzinformationen.nrw.de/wegraine/de/pflege/konzepte