Grundsätze einer ökologischen Wegrandpflege
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Eine Mahd mit Abräumen ist einer Mulchmahd immer vorzuziehen.
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Bei mageren Standorten einmal ab Ende September mähen.
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Bei wüchsigen Standorten ist eine zweimalige Mahd sinnvoll, um den Standort auszuhagern.
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Bevor das Material abgeräumt wird, sollte es möglichst mindestens zwei Tage liegen bleiben, damit Kleintiere flüchten können.
Grundsätzliches Ziele
Landschaftspflegeplan
Nutzung und Pflege der Feldwege und Wegränder
Unterstützung
Externe Hilfe Beispiel Steimbke
Förderung
Brut und Setzzeit in Verbindung mit Pflege
Gibt es nur in einigen Bundesländern.
Es besagt, Hunde müssen vom 1. April bis zum 15. Juli in freier Landschaft angeleint sein.
Es gibt keine gesetztliche Vorgabe bezüglich der Mahdtermine.
Mit dem Hund in der freien Landschaft